Wie ist mein behindertes Kind krankenversichert?
Grundsätzlich gilt:
Kinder mit Behinderung sind ohne Altersgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und bestimmte versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihre Krankenkasse teilt Ihnen mit, ob Ihr behindertes Kind selbst krankenversichert werden muss oder weiterhin über Sie familienversichert ist.