Kann mein Kind trotz Behinderung einen Führerschein erwerben?
Wer einen Führerschein erwerben will, muss die hierfür notwendige körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen.
Bestehen aufgrund einer Behinderung (insbesondere durch ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten) Bedenken, so kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde (beim Landrat bzw. beim Stadtkreis) nach Erfüllung bestimmter Bedingungen und unter Beschränkung, bzw. Auflagen die Fahrerlaubnis (Führerschein) erteilen.
Beschränkungen und Auflagen:
Dazu zählen z.B. der Gebrauch eines bestimmter Fahrzeugtyps (z.B. mit Automatikgetriebe) oder der Einbau besonderer Bedienungseinrichtungen oder einer Beschränkung bei der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
Weitere Informationen gibt es insbesondere bei den Gutachterstellen des TÜV und bei den Straßenverkehrsbehörden.
Übrigens: unter bestimmten Voraussetzungen werden:
der Erwerb des Führerscheins selbst und die behinderungsbedingte Zusatzeinrichtung eines Fahrzeugs nach der sog. Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bezuschusst.