Zuzahlungsbefreiung

Kann man bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Therapien, wie KG etc. eine Zuzahlungsbefreung erhalten?


Der Begriff Zuzahlungsbefreiung bedeutet, dass alle Kosten, die ca. 50€ pro Jahr an Zuzahlung überschreiten, nicht bezahlt werden müssen. Das heißt, dass die sogenannte Zuzahlungsbefreiung keine komplette Befreiung darstellt.

Grundsätzlich ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Abhängig ist dies allerdings vom Einkommen.

Einen besonderen Fall stellt die Konstellation dar, wenn das behinderte Kind famililienversichert ist, die Förder- und Betreungsgruppe einer Werkstatt für Behinderte besucht, aber zu Hause wohnt und Grundsicherung erhält.

In diesem Falle wird die Grundsicherung des behinderten Menschen dem sonstigen Familieneinkommen vorangestellt, d.h. nicht nur der Behinderte, sondern alle Familienmitglieder haben dadurch Anspruch auf die Zuzahlungsbefreiung.