Erhält mein behindertes Kind Grundsicherung?

Reicht das Einkommen des Kindes nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, so erhält es auf Antrag Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Behinderte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie voll erwerbsgemindert sind.

Diese Erwerbsminderung muss dauerhaft sein und betrifft  auf jeden Fall Menschen die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind und für Menschen, die eine Tagesförderstätte oder Fördergruppe der Werkstatt besuchen.

 

Die Grundsicherung wird in der Regel immer für ein Jahr bewilligt. Danach muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Stadt- beziehungsweise Landkreises, bei dem sie die Grundsicherung beantragen müssen.